Kunstrechtfakt: Artnapping

Da berühmte Kunstwerke nur sehr schwer verkäuflich sind, haben sich Kunstdiebe etwas einfallen lassen: Sie versuchen, den Eigentümer beziehungsweise dessen Versicherung auf die Zahlung eines Lösegeldes zu erpressen, indem sie drohen, das Kunstwerk andernfalls zu zerstören. Sie bieten dann einen Rückkauf an. Als Pendant zum „Kidnapping“ spricht man in diesem Zusammenhang vom „Artnapping“.

22 Februar 2017

Da berühmte Kunstwerke nur sehr schwer verkäuflich sind, haben sich Kunstdiebe etwas einfallen lassen: Sie versuchen, den Eigentümer beziehungsweise dessen Versicherung auf die Zahlung eines Lösegeldes zu erpressen, indem sie drohen, das Kunstwerk andernfalls zu zerstören. Sie bieten dann einen Rückkauf an. Als Pendant zum "Kidnapping" spricht man in diesem Zusammenhang vom "Artnapping".

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